Arbeiten in Wohnanlagen und die Gefahr von Abstürzen aus der Höhe: Was kann der Verwalter tun, um sich zu schützen?
Hinsichtlich der Sicherheit am Arbeitsplatz stellt das Gesetzesdekret 81/2008 und nachfolgende Änderungen klar, dass bei Arbeiten in Wohnanlagen der Verwalter der Wohnanlage als Auftraggeber anzusehen ist, wenn er Instandhaltungsarbeiten an Dritte vergibt.
Die regelmäßige Instandhaltung von Gebäuden ist unerlässlich, um den langfristigen Wert der Eigentumswohnung zu sichern. Sie ist auch eine gesetzliche Verpflichtung für die Hausverwaltung; gemäß Artikel 1130 Absatz 1 Nummer 4 des italienischen Zivilgesetzbuches ist die Hausverwaltung verpflichtet, „Erhaltungsmaßnahmen für das Gemeinschaftseigentum durchzuführen“. Zu diesen Erhaltungsmaßnahmen gehören auch regelmäßige Wartungsarbeiten an den Dächern der Wohnanlagen, wie die Reinigung von Dachrinnen und Schornsteinen, der Austausch beschädigter Ziegel, die Wartung von Antennen usw. In all diesen Fällen ist es zwingend erforderlich, die Gefahr von Abstürzen zu verhindern.
Dachwartungsarbeiten an Eigentumswohnungen: Was das Gesetz über die Verantwortlichkeiten sagt
Im Hinblick auf die ArbeitssicherheitDas Gesetzesdekret 81/2008 und seine nachfolgenden Änderungen stellen klar, dass bei Arbeiten in Wohnanlagen der Verwalter der Wohnanlage als Auftraggeber gilt, sobald Instandhaltungsarbeiten an Dritte vergeben werden. Es obliegt daher dem Verwalter, die fachliche und berufliche Eignung des beauftragten Unternehmens oder des selbstständigen Mitarbeiters für die jeweiligen Instandhaltungsarbeiten zu prüfen. Darüber hinaus ist der Verwalter verpflichtet, das Dokument zur Gefährdungsbeurteilung (DVR) einzureichen, in dem die Arbeiter über alle potenziellen Risiken der auszuführenden Arbeiten informiert werden. Der Verwalter wirkt an der Umsetzung von Maßnahmen zur Verhütung und zum Schutz der Arbeitnehmer mit, die die vertraglich vereinbarte Tätigkeit betreffen. Dies beinhaltet die Übernahme aller Kosten, die zur Gewährleistung der Sicherheit der Arbeitnehmer während der Arbeiten erforderlich sind.

Warum sollte man auf dem Dach seines Wohnhauses Absturzsicherungssysteme installieren?
Selbstverständlich kann der Verwalter einer Wohnanlage verschiedene Maßnahmen ergreifen, um Haftungsrisiken im Zusammenhang mit Unfällen bei Wartungsarbeiten zu vermeiden. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist die dauerhafte Sicherung des Daches. Konkret können geeignete Absturzsicherungssysteme installiert werden. Sobald ein solches System auf dem Dach der Wohnanlage installiert ist, können Wartungsarbeiten sicher und ohne Absturzgefahr durchgeführt werden, wodurch die einwandfreie Funktion des Gebäudes gewährleistet wird.
Das zweite Mittel, das dem Verwalter der Wohnanlage zur Verfügung steht, besteht darin, sich der belastenden Verantwortung für etwaige Unfälle zu entziehen. Der Verwalter trägt der Eigentümerversammlung die Notwendigkeit vor, das Dach des Gebäudes zu sichern. Sollte die Versammlung die Installation eines permanenten Sicherheitssystems ablehnen, muss der Zugang zum Dach unterbunden, dies im Protokoll der Versammlung festgehalten und das Dach gemäß Artikel 111 und 115 des Gesetzesdekrets 81/2008 als unsicheren Arbeitsplatz erklärt werden.
Ab diesem Zeitpunkt sind die Wohnungseigentümer für jeden nicht vom Verwalter genehmigten Zutritt verantwortlich. Ich empfehle außerdem, in der Nähe des Dachzugangs ein gut sichtbares Schild mit dem Hinweis „Zutritt verboten“ anzubringen.
Im Falle dringender Wartungsarbeiten ist der Einsatz von temporären Gerüsten oder Brüstungen erforderlich, die bekanntermaßen sehr kostspielig sind. Bitte beachten Sie, dass die Verwendung von Arbeitskörben für den Zugang zum Dach verboten ist. Die hierfür üblicherweise verwendeten Arbeitskörbe sind nicht für Arbeiten in der Höhe zugelassen. Es ist unerlässlich, dass der Gebäudeverwalter in dieser Angelegenheit gut informiert ist, da er für alle Unfälle, die sich aus diesen Umständen ergeben, die volle Verantwortung trägt.