Bei Arbeiten in der Höhe kommt es häufig zu Unfällen: Das klassische Beispiel sind Baustellen, aber auch Dächer von Gebäuden und anderen Produktionsstätten wie Lagerhallen, Silos oder Tanks, die über Leitern und Laufstege erreichbar sind, sowie Wartungsarbeiten und alle Innen- oder Außenbereiche oder Arbeitsbereiche, bei denen ein mögliches Risiko eines Absturzes aus der Höhe besteht, sind nicht ausgenommen.

Eine ähnliche Situation findet sich auch in allen Innenräumen, die Produktionsbereiche abgrenzen, wo spezielle Maschinen, Systeme und Laufstege zum Einsatz kommen.

Bei dieser Art von Arbeit und in diesem Umfeld stellt ein Sturz aus der Höhe das größte Verletzungs- und Todesrisiko dar, ist aber nicht das einzige. Doch was genau versteht man unter einem Sturz aus der Höhe? Das konsolidierte Arbeitsschutzgesetz (Gesetzesdekret 81/2008) definiert ihn in Artikel 107 als „Arbeitstätigkeiten, die den Arbeitnehmer dem Risiko eines Sturzes aus einer Höhe von mehr als zwei Metern über einem festen Untergrund aussetzen“. Diese Definition ist auf eine Vielzahl von Situationen anwendbar. Daher ist es umso wichtiger, alle Risikobereiche zu sichern und Unfälle zu verhindern. Die Verantwortung hierfür liegt sowohl beim Arbeitgeber als auch beim Grundstückseigentümer.

 
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